Investmentoption Münzen – Anlagemünzen und Sammlermünzen

Münzen dienen seit vielen Jahren nicht mehr nur als reines Währungsmittel zum Bezahlen der alltäglich anfallenden Kosten. Anlagemünzen sind Münzen, die speziell zu Anlagezwecken aus verschiedenen Edelmetallen hergestellt werden. Doch auch Sammlermünzen können für Investmentsuchende interessant sein.

Anlagemünzen

Dieser Münztyp wird nah am jeweiligen Edelmetallspot gehandelt und meist in einer großen Stückzahl hergestellt. Der Wert ist fast ausschließlich über den Wert des Edelmetalls bestimmt, somit unterliegen diese Münzen den Schwankungen der Edelmetallpreise. Steigt der Kurs, so ist die jeweilige Münze mehr wert – sinkt er, so sinkt auch der Münzwert. Anlagemünzen sind keine Investmentoption, mit der sich schnell viel Geld machen lässt, es handelt sich um eine langfristige Anlage zur Vermögensabsicherung und nicht zur Vermögensvermehrung.
Bekannte Beispiele für Investmentmünzen sind der südafrikanische Krügerrand, der American Eagle oder die kanadische Anlagemünze Maple Leaf.

Sammlermünzen

Sammlermünzen erscheinen in limitierter Stückzahl oder es handelt sich um seltene und alte Münzen, welche nicht mehr hergestellt werden. Der Wert der Münze orientiert sich nicht nur am Edelmetallpreis, sondern auch an der Seltenheit, Ausführung und Erhaltung. Sonderprägungen können einen relativ hohen Preis erzielen, wenn es sich um außergewöhnliche und seltene Exemplare handelt. Diese Investmentoption verlangt jedoch thematische Kenntnis und dient somit nicht als typisches Investment für die breite Masse. Oft ist das Sammeln eher ein Hobby und der Gewinn nebensächlich. Doch mit Fingerspitzengefühl und guter Kenntnis lassen sich durchaus Gewinne erzielen

Kauf und Verkauf von Münzen

Münzen sollten von seriösen Stellen gekauft werden, beispielsweise bei Edelmetallhändlern, Banken oder direkt beim Hersteller. Anonyme Käufe sind generell nur unter 2.000 € möglich, danach werden die Personalien festgehalten.

Steuern

Anlagegoldmünzen können mehrwertsteuerfrei erworben werden, sofern sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Der Feingehalt muss mindestens 900/1000 betragen. Sie müssen nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein und damals oder heute in ihrem Herkunftsland als offizielles, gesetzliches Zahlungsmittel gedient haben. Der Verkaufspreis darf den reinen Goldwert nicht um mehr als 80% übersteigen. Waren die Goldmünzen über ein Jahr im Besitz des Käufers, so ist der Gewinn aus dem Verkauf ebenfalls steuerfrei.
Silbermünzen unterliegen nunmehr der Mehrwertsteuer von 19%, sofern es sich nicht um Sammlermünzen mit numismatischem Wert handelt und deren Wert nicht mindestens 250% über dem Materialpreis liegt.