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Begriffserklärungen innerhalb des Handels mit Edelmetall

Schaubild zu Begriffserklärungen innerhalb des Handels mit Edelmetall

Schaubild zu Begriffserklärungen innerhalb des Handels mit Edelmetall.

Edelmetall wird zu verschiedenen Zwecken gehandelt. Diese werden nicht nur von Privatpersonen als Investment genutzt, sondern finden auch in Unternehmen und in der Industrie Verwendung.

Immer wieder stolpert man hierbei über Begrifflichkeiten. Für den Handel mit der ESG relevante Begriffe werden im folgenden Beitrag erklärt:

Spot

Ein Spot ist ein Edelmetallkurs eines bestimmten Edelmetalls in einer bestimmten Währung und einer bestimmten Gewichtseinheit. Der Edelmetallpreis, auch Spotpreis genannt, ist der aktuelle Börsenpreis für das jeweilige Edelmetall. Er resultiert unter anderem aus Angebot und Nachfrage auf dem Weltmarkt.

Ankaufskurs und Verkaufspreis

Ankaufspreise sind die Preise, die man vergütet bekommt, wenn man Edelmetall an beispielsweise Scheideanstalten verkauft. Verkaufspreise sind die Preise, zu denen man Edelmetall selbst einkauft. Zwischen diesen beiden Preisen befindet sich eine Spanne, welche sich aus Marge, Verwaltungskosten und Ähnlichem ergibt.

Tagespreis

Tagespreise nutzt die ESG innerhalb des Postankaufs. Jeden Morgen wird basierend auf dem aktuellen Börsenkurs der Preis je Edelmetall festgelegt. Zu diesem Preis werden dann an diesem Tag eingehende Materialien vergütet.

Begleitschreiben

Für den Postankauf ist ein ausgefülltes Begleitschreiben zusätzlich zum gelieferten Material nötig. In diesem Schreiben wird die gelieferte Menge und Form des Edelmetalls dokumentiert.

Anonymes Tafelgeschäft

Unter einem anonymen Tafelgeschäft versteht man ein Bargeldgeschäft vor Ort unter 2.000 € zu den aktuellen Preisen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses. Dieses findet anonym statt, da keine Daten des Käufers erfasst werden.

Anlagegold

Anlagegold ist Gold, welches mehrwertsteuerfrei gehandelt werden darf. Dafür müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. Goldbarren müssen ein von den Goldmärkten akzeptiertes Gewicht haben und zusätzlich einen Feingehalt von mindestens 99,5%. Goldbarren müssen mit Hersteller, Gewicht und Feingehalt gestempelt sein.

Münzen wiederum brauchen einen Feingehalt von mindestens 90%, um als Anlagegold zu zählen. Zudem müssen sie nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sein oder gewesen sein und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80% übersteigt.