1877 prägte die Prägestätte in Frankfurt am Main mit dem Münzzeichen "C" Kaiserreichmünzen aus Gold, welche Wilhelm I von Preußen zeigen. Die Goldmünze wird der Nummer 246 innerhalb des Jaeger-Katalogs zugeordnet.
Friedrich Wilhelm Kullrich, ein Münzstempelschneider, gestaltete die 20 Mark-Goldmünze. Von 1871 an wurden die Münzen nach seinem ersten Entwurf gefertigt, zwischen 1873 und 1874 gab es eine leichte Überarbeitung des Designs. Ab 1874 wurden die Münzen dann in neuer Optik hergestellt.
Die Motivseite blieb von Abänderungen verschont. Sie wird von einem Perlrand umschlossen, gefolgt von der umlaufenden Legende "WILHELM DEUTSCHER KAISER KÖNIG V. PREUSSEN". Mittig wird das Konterfei von Wilhelm I von Preußen gezeigt. Sein Blick ist nach rechts gerichtet und er wird mit kurzem, schütterem Haar und Bart dargestellt. Unter der Abbildung befindet sich das Kürzel der Frankfurter Prägestätte "C". Die Münze weist eine Randumschrift auf, welche „GOTT MIT UNS“ lautet.
Die Kehrseite wurde gestalterisch überarbeitet. Die Münzen des Jahrgangs 1877 zeigen einen Zierrand aus Perlen gefolgt von der geteilten Aufschrift "DEUTSCHES REICH". Ein Teil der Aufschrift befindet sich am rechten und der andere Teil am linken Münzrand. Das Ausgabejahr "1877" befindet sich im unteren Bereich des rechten Münzrands. Unten mittig steht der Nennwert von "20 MARK" mit je einem Stern vor und nach der Angabe. Oben in der Mitte ist die Kaiserkrone mit fliegenden Bändern dargestellt und darunter schließt der Reichsadler an. In seiner Mitte befindet sich ein Brustschild. Es zeigt einen gekrönten preußischen Adler, welcher den Schild der Hohenzollern trägt.
Wilhelm Friedrich Ludwig von Preußen lebte von März 1797 bis März 1888. Er war von 1861 bis 1888 König von Preußen und von 1871 bis zu seinem Tod im Jahr 1888 der erste deutsche Kaiser. Neben seinem Spitznamen Kartätschenprinz ist er auch unter Kaiser Wilhelm bekannt geworden. Seine Regierungszeit war geprägt von der Errichtung des Deutschen Reichs. Zudem sorgte er für verschiedene Reformen, welche zur Entwicklung und zur Stärkung des Landes beitrugen.