Während der Epoche des Kaiserreichs (1871-1918) wurden Münzen aus Gold als offizielle Währung eingeführt, welche heute bei Sammlern und Anlegern sehr beliebt sind. Diese Goldmünzen weisen eine Legierung aus 900 Anteilen Gold und 100 Anteilen Kupfer auf. Kurt Jaeger, einer der renommiertesten deutschen Numismatiker, macht es sich zur Aufgabe die Kaiserreichmünzen aufwändig zu katalogisieren. Das Ergebnis ist in seinem Werk "Die deutschen Münzen seit 1871" festgehalten. Diese Münzen aus dem Jahr 1873 sind unter der Jaeger-Nummer 290 gelistet.
Auf Seiten des Avers ist eine feine umlaufende Perl-Verzierung entlang der Rundungen der Münze geprägt. Darunter beschreibt die Legende "KARL KOENIG VON WUERTTEMBERG". Das Bildnis Karls ist in der Münzmitte abgebildet. Sein Blick ist nach rechts gewandt. Sein Bart ist voll und lang, die Haare auf der Rückseite kahl und seitlich zurückgelegt. Die Münze Stuttgart zeichnete sich für die Herstellung der Münzen verantwortlich. Dieser Umstand lässt sich anhand des Prägezeichens "F" unter dem königlichen Konterfei erkennen.
Der Revers besticht durch einen Perlrand, welcher darunter durch die umlaufenden Schrift "DEUTSCHES" auf der linken und "REICH" auf der rechten Münzhälfte ergänzt wird. Rechts ist ein kleines Eichenblatt geprägt worden. Am unteren Münzrand ist der Nennwert von 20 Mark mit "20 M." abgekürzt, sowie das Ausgabejahr "1873" platziert. Mittig erhebt sich das Wappentier in Form des Reichsadlers und darüber schwebt beschützend die Kaiserkrone. Der Adler ist stilisiert dargestellt. Mittig prangt ein von der Kette des schwarzen Adlerordens umschlungener Wappenschild. Der Schild trägt einen preußischen gekrönten Adler mit in den Klauen gehaltenem Zepter und Reichsapfel. Dieser trägt einen weiteren Schild auf dem das Familienwappen des Hauses Hohenzollern abgebildet ist.
Im Jahr 1823 wurde König Karl Friedrich Alexander von Württemberg geboren und war nach seinem Vater König Wilhelm der dritte König von Württemberg. Unter seiner Herrschaft wurde die Presse- und Vereinsfreiheit, sowie der Einführung des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts für die Volksabgeordneten der Zweiten Kammer in Württemberg beschlossen. Karl starb im Jahr 1891.