Bei diesen Goldmünzen handelt es sich um original Umlaufmünzen aus der Zeit des Kaiserreichs in Deutschland. Für die Herstellung der 10 Mark Münzen war die Münzprägestätte in Stuttgart verantwortlich. Das Design des Avers wurde von Prof. Christian Schnitzspahn kreiert. Insgesamt wurde diese Münze im Jahr 1881 79.040-mal verausgabt.
Die Motivseite der 10-Mark Münze besticht durch einen mit Perlen besetzten Zierrand, welcher entlang der Rundungen verläuft. In Richtung der Münzmitte steht die umlaufende Schrift "KARL KOENIG VON WUERTTEMBERG", welche sich unmittelbar dem Perlrand anschließt. Der genannte Monarch ist in der Mitte der Münze porträtiert. Sein Blick ist zur rechten Seite gewandt und sein Gesicht wird von einem langen vollen Bart, sowie einer kahlen Stelle am Hinterkopf geziert. Unterhalb der Abbildung findet sich abschließend noch das Prägezeichen "F" der Münzstätte.
Für die Rückseite wurde die Perlung entlang des Münzrands fortgeführt. Sie wird darunter durch eine Umschrift ergänzt, welche sich in insgesamt drei Teile gliedert. Es liest sich DEUTSCHES REICH", das Ausgabejahr "1881", sowie der Nennwert von 10 Mark. Der Nennwert ist dabei am unteren Münzrand verortet und wird von je einem Stern links und rechts ergänzt. Dadurch entsteht eine optische Hervorhebung und Abgrenzung zur übrigen Legende. Das Abbild in der Mitte zeigt einen mächtigen, stilisierten Adler – den Reichsadler. Über dem Tier wird die Kaiserkrone gezeigt. Zusammen bilden die beiden Symbole das kaiserliche Wappen. Der Greifvogel hält einen Schild, welcher das Wappen Preußens zeigt. Es besteht ebenfalls aus einem Reichsadler, welcher ergänzend eine Krone trägt. Der preußische Vogel hält dabei den Wappenschild der Hohenzollern.
König Karl Friedrich Alexander von Württemberg wurde im Jahr 1823 geboren und starb 1891. Er war nach seinem Vater König Wilhelm der dritte König von Württemberg. Zu seinen bedeutenden Errungenschaften zählt die Wiederherstellung der Presse- und Vereinsfreiheit, sowie der Einführung des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts für die Volksabgeordnete der Zweiten Kammer in Württemberg.