Neues Geldwäschegesetz ab 26.06. zwingt Goldbranche zum Umdenken
Rheinstetten im Juni 2017 Für Goldhändler in ganz Deutschland ist Montag der 26. ein wichtiger Stichtag. Hier tritt das neue Geldwäschegesetz in Kraft:
Der anonyme Kauf von Edelmetallen ist dann nur noch bis zu einem Wert von 10.000 Euro möglich, statt wie bisher 15.000 Euro. Berücksichtigt man den aktuellen Goldpreis, entspricht dies in etwa einem 250g Goldbarren. Bereits bei Käufen ab 10.000 Euro gelten dann erweiterte Auskunfts- und Dokumentationspflichten. So muss dann zum Beispiel die Rechnung auf Namen und Anschrift des Käufers ausgestellt werden.
Das von der Bundesregierung am 17. Mai beschlossene Gesetz folgt den deutlich verschärften Vorgaben der EU Richtlinie und soll helfen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effizienter zu bekämpfen.
Welche Auswirkungen sich im Detail für den Goldhandel und andere Branchen ergeben, ist noch unklar. Experten rechnen damit, dass zahlreiche Anbieter keine Bargeldbezahlungen über 9.999 Euro mehr akzeptieren werden, um sich den bürokratischen Aufwand der erweiterten Dokumentationspflichten zu ersparen. „Selbstverständlich halten wir uns an die neuen Gesetzesrichtlinien“, betont Dominik Lochmann, Geschäftsführer ESG Edelmetall-Service GmbH & Co. KG. „Der ehrliche Edelmetallinvestor muss jedenfalls nicht unter der neuen Gesetzgebung leiden. Wer seinen Ausweis vorlegt und die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über seine Person macht, erhält eine auf seinen Namen ausgestellte Rechnung und kann bei uns selbstverständlich auch in Zukunft Edelmetalle im Wert von über 10.000 Euro in bar bezahlen.“
Weitere Informationen unter www.Scheideanstalt.de und www.Edelmetall-Handel.de.