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11.07.2026, 20:18 Uhr

Anlagegold

Gold an sich ist zunächst einmal ein metallisches, chemisches Element. Für die Industrie, Goldschmiede und Zahnärzte ist es der Rohstoff, mit dem sie tagtäglich arbeiten. Privatpersonen, Banken und Regierungen, die Gold zur Vermögensabsicherung oder zur Spekulation auf steigende Kurse erwerben, sprechen bei diesem Gold in Form von Barren und Münzen zu Anlagezwecken umgangssprachlich von Anlagegold. Doch es gibt auch eine offizielle Definition des Begriffes:


Gesetzliche Definition von Anlagegold

Im Sinne des Gesetzgebers darf Gold als Anlagegold in Deutschland mehrwertsteuerfrei gehandelt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Goldbarren- oder Plättchen mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel oder Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt.
  • Goldbarren müssen mit Hersteller, Gewicht und Feingehalt gestempelt sein.
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